Für die Interessenvertretung der Landwirtschaft ist auf Bundesebene der Deutsche Bauernverband, auf Landesebene der Landesbauernverband zuständig. In den Landvolk-Geschäftsstellen erfolgt die Wahrnehmung der Interessen auf lokaler Ebene.
Wahrgenommen werden die Interessen der Mitglieder u. a. bei
Ausweisung von Wasser-, Natur- und Landschaftsschutzgebieten,
Erstellung von Raumordnungs-/Flächennutzungs- und Bebauungsplänen ,
Aus- und Neubau von Straßen und Wegen, in Bezug auf Trassenführung und Entschädigung,
Verlegung von unter- und oberirdischen Leitungen.
Darüber hinaus erfolgt eine kompetente Beratung u. a. in folgenden Bereichen:
Rechtsberatung
- Hofübergaben einschl. der Vorbereitung von Hofübergabeverträgen,
Formulierung von Testamenten,
Abschluss von Pacht- und Gesellschaftsverträgen,
Wehrrückstellungen,
Fragen des Nachbarrechts,
Dienstleistungen
Beantragung einer vorzeitigen Fahrerlaubnis oder Verlust der Fahrerlaubnis,
Umsetzung der Düngeverordnung,
Antragstellung Agrarförderung.
Sozialberatung
Antragstellung auf Gewährung von Altersrente, vorzeitiger Altersrente, Rehabilitationen (Kuren), Ersatzkräften einschließlich Vermittlung von Ersatzkräften,
Einsatz von Dorfhelferinnen,
Antragstellung auf Gewährung von Renten aus der gesetzl. Rentenversicherung (LVA und BfA),
Abgabe von Unfallanzeigen,
Abgabe von Stellungnahmen auf Gewährung von Sozialhilfe,
Beratung bei Antragstellung auf Gewährung von Ausbildungsförderungsbeihilfe,