Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

Unsere Tradition: Die Zukunft sichern

Meldungen aus dem Landesverband

Fr, 03.04.2020

ASP-Früherkennung spart Geld und Aufwand

Info Schwein

Beim Auftreten von Afrikanischer Schweinepest entstehen für Schweine haltende Betriebe, die innerhalb eines gefährdeten Gebietes liegen, erhebliche Handelseinschränkungen: Sowohl Nutz- und Zuchtschweine als auch Schlachtschweine dürfen dann nur nach Untersuchung großer Probemengen und unter besonderen Auflagen aus dem Betrieb in einen anderen Bestand bzw. zur Schlachtstätte verbracht werden.

Ein vereinfachtes Verbringen der Tiere ist möglich, wenn der Betrieb die Voraussetzungen erfüllt, um im Ereignisfall einen sogenannten „ASP-Status“ zu erlangen.

Tierhalter können bereits jetzt freiwillig die Untersuchungen gemäß Art. 3 Nr. 3 des Durchführungsbeschlusses 2014/709/EU durchführen. Diese Untersuchungen können bei Ausbruch der ASP im Wildbestand von der zuständigen Behörde zur Genehmigung des sog. ASP-Status berücksichtigt werden. Die Kommission hat dieses Vorgehen als eine weitere Möglichkeit der ASP Früherkennung ausdrücklich begrüßt.

Durch den erlangten ASP-Status können bei Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest Transportgenehmigungen mit weniger Arbeitseinsatz von Behörden, Hoftierärzten und Laborpersonal ausgestellt und somit die Ressourcen für andere Aufgaben der Krisenbewältigung genutzt werden. Außerdem können Schlachtungen fristgerecht durchgeführt werden, ohne dass es zu möglichen tierschutzrelevanten Verzögerungen kommt.

Daher hat der Vorstand der Niedersächsischen Tierseuchenkasse beschlossen, die Kosten für die notwendigen PCR-Untersuchungen verendeter Hausschweine im Rahmen der Erlangung und Beibehaltung eines ASP-Status zu übernehmen. Das Land Niedersachsen beteiligt zu sich 50 % an diesen Kosten, maximal jedoch bis zur Höhe der im Landeshaushalt für die vorbeugende Seuchenbekämpfung veranschlagten Mittel.

‹ zurück