Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Do, 09.04.2020

Durchführung von Untersuchungen auf Paratuberkulose im Zuge von COVID-19

Info Milch und Rind

(ML) In Ergänzung zu dem Runderlass des ML vom 3.4.2020 zur Durchführung von Untersuchungen im Tiergesundheitsbereich im Zuge von COVID-19 ist die Untersuchung auf Paratuberkulose (ParaTb) mittels Sammelmilch weiterhin an die BHV1-Probenahme gekoppelt. Eine Verschiebung der Sammelmilchuntersuchung auf Paratuberkulose kann nach den Vorgaben für die BHV1-Untersuchung gemäß RdErl. d. ML v. 3.4.2020 vorgenommen werden. Die Beihilfen für die Untersuchungskosten durch die Nds. Tierseuchenkasse bleiben in diesem Fall gewährleistet.

Bovinen Herpesvirus Typ 1 – BHV1 
Zur Aufrechterhaltung des Status „BHV1-frei“ wird ein Spielraum betreffend der Testhäufigkeiten ermöglicht: Die Kontrolluntersuchungen mittels Sammelmilchuntersuchung erfolgen im Abstand von mindestens vier und höchstens sechs Monaten, sodass im Zeitraum von 12 Monaten mindestens zwei und höchstens drei Kontrolluntersuchungen auf BHV1 mittels Sammelmilchuntersuchung erfolgen.

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