Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Fr, 24.04.2020

EU beschließt Beihilfen für die private Lagerhaltung (PLH) von Milch- und Fleischprodukten

Info: Milch/Rind

Um die Folgen der Coronavirus-Pandemie für die europäischen Landwirte abzufedern, hat die Europäische Kommission zusätzlich zu bereits beschlossenen Hilfen gestern Marktmaßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik aktiviert. Dazu gehören unter anderem Beihilfen für die private Lagerhaltung von Milch- und Fleischprodukten. Die Kommission möchte die vorgeschlagenen Maßnahmen bis Ende April verabschieden. Zunächst müssen dazu jedoch die Mitgliedstaaten konsultiert werden, die über die Vorschläge abstimmen müssen und sie auch ändern können. Die Maßnahmen sind somit noch nicht endgültig angenommen.

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

Diese Maßnahme soll es ermöglichen das Angebot am Markt kurzfristig zu verringern, damit der Markt langfristig wieder ins Gleichgewicht gebracht werden kann (Ausgleich derzeitiger Marktverwerfungen)

Dies wird die Neuausrichtung der Finanzierungsprioritäten auf Krisenmanagementmaßnahmen für alle Sektoren ermöglichen.

Konkret wird es diesen Sektoren gestattet, gemeinsam Maßnahmen zur Stabilisierung des Marktes zu ergreifen. Zum Beispiel wird es dem Milchsektor erlaubt sein, die Milchproduktion kollektiv zu planen, und dem Blumen- und Kartoffelsektor wird es erlaubt sein, Produkte vom Markt zu nehmen. Auch die Lagerung durch private Betreiber wird erlaubt sein. Solche Vereinbarungen und Beschlüsse würden nur für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten gültig sein.

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