Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Mi, 06.05.2020

ASP-Früherkennungsprogramm: Wie läuft die sogenannte Statuserlangung ab?

Info Schwein

(Tierärztekammer Niedersachsen) Die Durchführung der Bestimmungen des Artikels 3 Absatz 3 des DB 2014/709/EU (ASP-Statusbetrieb) dient der Früherkennung der ASP in der Hausschweinepopulation in einem ASP-Geschehen beim Wildschwein. In einem freiwilligen Verfahren kann zu „Friedenszeiten“ ein Eintrag der ASP in die Hausschweinepopulation abgeklärt bzw. ausgeschlossen werden. Diese Untersuchungen können bei Ausbruch der ASP im Wildbestand von der zuständigen Behörde zur Genehmigung des sog. Status berücksichtigt werden.

Der Tierhalter meldet seine Teilnahme am „ASP Früherkennungsprogramm“ bei der zuständigen Behörde (Veterinäramt) mit seiner Produktionseinheit an. Verwaltungstechnisch müssen alle Registriernummern der Produktionseinheit die Teilnahme am freiwilligen ASP-Früherkennungsprogramm beantragen, da sie als „unterschiedliche“ Betriebe gelten.

Mit dem ersten Betriebsbesuch durch den Amtstierarzt oder den amtl. ermächtigten Tierarzt wird eine klinische Untersuchung der Schweine sowie die Kontrolle der Biosicherheit nach Schweinehaltungshygiene-Verordnung (SchwHHygVO) durchgeführt.

Zusätzlich sind pro Kalenderwoche und Produktionseinheit mindestens die ersten beiden über 60 Tage alten verendeten Hausschweine durch einen amtl. ermächtigten Tierarzt zu beproben und auf ASP untersuchen zu lassen. Frühestens nach vier Monaten (regulär zweimal jährlich) erfolgt der zweite Besuch zur Biosicherheitskontrolle des Betriebes.

Für die Aufrechterhaltung der Voraussetzungen des sog. Status ist der Betrieb zweimal jährlich, im Abstand von mindestens 4 Monaten klinisch zu untersuchen und die Biosicherheit zu überprüfen. Die Status-Bescheinigung gilt längstens bis zur weiteren Betriebskontrolle (spätestens nach 8 Monaten). Der Landwirt hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anmeldung zur halbjährlichen Kontrolle rechtzeitig erfolgt.

Die Teilnahme an diesem ASP-Früherkennungsprogramm ist nicht verpflichtend für den Tierhalter. Sämtliche Kosten sind vom Tierhalter zu tragen.

Die Niedersächsische Tierseuchenkasse und das Land unterstützen die Teilnehmer durch die Übernahme der Laborkosten für die Untersuchung von z.B. EDTA-Blutproben auf ASP. Die Kosten der Probenentnahme im Betrieb sind mit der Tierarztpraxis/ dem Probennehmer abzurechnen.

Werden halbjährliche Betriebskontrollen mit klinischer Untersuchung und Kontrolle der Biosicherheit durch die zuständige Behörde durchgeführt, so erfolgt die Abrechnung gemäß GOVV (Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens).

Für wen ist der sog. Status sinnvoll?

Erläuterung:

Liegt kein ASP-Status für den Betrieb vor, so ist im Krisenfall bei der Verbringung von Mastschweinen aus einem „gefährdeten Gebiet“ jeweils eine Stichprobe (maximal 59 Tiere) zu beproben. Werden also nur in großen Abständen Schweine zum Schlachthof gebracht, ist diese Stichproben-Untersuchung ggf. günstiger als die Teilnahme am ASP-Früherkennungsprogramm.

Anders sieht es aus für Betriebe, die in kurzen Abständen Schweine zum Schlachthof oder in weit entfernte Betriebe verbringen. Hier kann die Teilnahme am ASP-Früherkennungsprogramm sinnvoll sein. Im Krisenfall würden dadurch die wöchentlich anfallenden Untersuchungskosten deutlich reduziert.

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