Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Fr, 10.07.2020

Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Info Geflügel

Der Bundesrat hat am Freitag, dem 03.07.2020 der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zugestimmt. Dabei ging es im Kern um den Ausstieg aus der Kastenstandhaltung von Zuchtsauen im Deckzentrum. Die Aufnahme konkreter Haltungsanforderungen für Junghennen sowie für Legehennen- und Masthühnerelterntiere in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung fand im Zuge des laufenden Verordnungsgebungsverfahrens keine Mehrheit. Dennoch hat die Bundesregierung im Rahmen einer Protokollerklärung zugesichert, noch in dieser Legislaturperiode Vorschläge zum Erlass von Mindestanforderungen an das Halten von Mastputen, Junghennen sowie Elterntieren von Legehennen und Masthühnern vorzulegen. Beschlossen wurde erwartungsgemäß, dass Ausläufe bei der Freilandhaltung von Legehennen vom Verbot des Einsatzes stromführender Drähte ausgenommen werden und bei Mobilställen unter bestimmten Voraussetzungen von der vorgegebenen Mindesthöhe von zwei Metern abgewichen werden kann.

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