Mi, 15.07.2020
BMEL verlängert Auszahlungsfrist für Isoflurangeräte
Info Schwein
Für Schweinehalter, die ab 01.01.2021 bei der Ferkelkastration die Isofluran-Narkose anwenden, hat das BMEL jetzt die Frist für die Auszahlungsanträge auf den 15. Oktober 2020 verlängert. Gefördert werden nur solche Geräte, die im Hinblick auf Tierschutz, Anwendersicherheit und Umweltschutz zertifiziert sind. Seit dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie Anfang 2020 sind bei der BLE mehr als 3.500 Anträge eingegangen.
Weitere Informationen zur Förderung und Antragstellung finden Sie unter: www.ble.de/ferkelnarkose .