Mi, 22.07.2020
Zur aktuellen Diskussion über QS und Umsetzung der Tierschutz-Nutztierhaltungs-VO
Info Schwein
Bereits 2018 hat das Landvolk Niedersachsen im Zusammenhang mit der Diskussion über das Ende der betäubungslosen Ferkelkastration gefordert, dass im QS-System zukünftig nur noch die explizit in Deutschland für den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration zugelassenen Verfahren anerkannt werden sollen. Diese Forderung wurde im November 2018 vom DBV-Fachausschuss Schweinefleisch übernommen und vom DBV im QS-Fachbeirat im Mai 2019 eingefordert, jedoch von den Vertretern des LEH und der Schlacht- und Verarbeitungsbranche nicht akzeptiert.
Bei der zukünftigen Umsetzung der am 03.07.2020 vom Bundesrat verabschiedeten Vorgaben für die Sauenhaltung ist die Landvolkposition identisch. Es kann nicht sein, dass QS zukünftig in unseren Sauenhaltungsbetrieben die Einhaltung des hohen deutschen Standards überprüft und auf der anderen Seite „QS-light“-Ferkel aus anderen europäischen Mitgliedstaaten im QS-System anerkennt. Dadurch würde QS die Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen Sauenhalter noch erheblich verstärken und die Produktion von deutschem Schweinefleisch (5 mal D) zu einer „Marktnische“ degenerieren. Das kann nicht Sinn und Zweck eines deutschen Qualitätssicherungssystems sein! Das Landvolk fordert die QS-GmbH auf, diese Konsequenzen zu bedenken, bevor sie zu einer Entscheidung kommt. Innerhalb des QS-Systems müssen einheitliche Anforderungen gelten!