Mo, 27.07.2020
DBV kritisiert Förderausschluss für viele Biok-raftstoffe in neuer BMEL-Energieeffizienzrichtlinie
Info Bioenergie
Das BMEL hat den Entwurf einer Förderrichtlinie für Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau (Teil A) vorgelegt. Das zugrundeliegende Programm setzt verschiedene Vorgaben aus dem Klimaschutzprogramm 2030 um und wird dazu von einem bloßen Energie- zu einem CO2-Einsparprogramm weiterentwickelt. Dafür stehen bis 2023 jährlich ca. 40 Mio. Euro zur Verfügung. Gefördert werden betriebliche Beratung, Einzelmaßnahmen und Investitionen u.a. in den Bereichen Modernisierung/Neubau, Eigen-Energieerzeugung/Abwärmenutzung sowie Mobile Maschinen/Geräte. Auch wenn der Einsatz von Biomethan und kaltgepresstem Rapsöl gefördert wird, schließt der Entwurf in nicht nachvollziehbarer Weise Biokraftstoffe der ersten Generation, andere Pflanzenöle und Alkohole generell von einer Förderung aus. Diese Einschränkung von Anbaubiomasse geht offenbar auf den Druck des Bundesumweltministeriums zurück. Der DBV fordert deshalb in einer Stellungnahme, dass technologieoffen alle landwirtschaftlichen Geräte und Maschinen Fördergegenstand der Richtlinie sein müssen, die mit Pflanzenöl, Biodiesel, Biomethan, Strom oder zukünftig Flex-Fuel betrieben werden. Darüber hinaus reichen die für das Programm vorgesehenen Finanzmittel bei weitem nicht aus, um die CO2-Einsparpotentiale in Landwirtschaft und Gartenbau effektiv zu adressieren.