Mo, 27.07.2020
Treueverhältnis zwischen Anlagen- und Netzbetreiber
Info Bioenergie
Die Nichterfüllung von Pflichten, die EEG-Anlagenbetreiber betreffen und häufig zum Wegfall oder zur Kürzung der EEG-Förderung führen, liegen nach Auffassung des BGH ausschließlich in der Risikosphäre des Anlagenbetreibers. Der Netzbetreiber hat danach Anlagenbetreiber nicht auf die Pflichterfüllung hinzuweisen. Nach dem BGH trifft die Anlagenbetreiber eine umfängliche Informationspflicht. Allerdings hat nun das OLG Hamm (Urteil vom 17.01.2020) entschieden, dass diese Informationspflicht auch ihre Grenzen hat. Das besondere durch das EEG begründete gesetzliche Schuldverhältnis begründe eine Treuepflicht des Netzbetreibers gegenüber dem Anlagenbetreiber. Dies kann in bestimmten Fallkonstellationen dazu führen, dass bei unterlassenem Hinweis durch den Netzbetreiber eine Rückforderung der EEG-Förderung zu unterbleiben hat (so hier im Zusammenhang mit der Systemstabilitätsverordnung).