Fr, 11.09.2020
Restriktionszonen werden eingerichtet
Info Schwein
Die zuständigen Veterinärbehörden der betroffenen Landkreise Oder-Spree und Spree-Neiße haben gemeinsam mit einer Expertengruppe die Restriktionszonen um den Fundort des Wildschweins sowie die darin geltenden Maßnahmen festgelegt. Zur Eingrenzung des ASP-Ausbruchs wurden ein vorläufiges Gefährdetes Gebiet um den Fundort mit einem Radius von 15 km und eine Pufferzone mit einem Radius von 30 km festgelegt. Diese reichen bis nach Polen hinein. Innerhalb des Gefährdeten Gebiets wurde eine Kernzone mit einem Radius von 3 bis 4 km festgelegt. Diese Kernzone wird eingezäunt. Sie betrifft jeweils zur Hälfte den Landkreis Spree-Neiße und Oder-Spree.