Fr, 11.09.2020
Klöckner legt Gesetz zum Verbot des Tö-tens von Eintagsküken vor – Verbot zum 31.12.2021
Info Geflügel
Ziel der Bundesregierung ist es, das Töten männlicher Eintagsküken bis Ende 2021 zu beenden. Mit dem Entwurf soll das Verbot des Tötens von Eintagsküken und schmerzempfindlichen Hühnerembryonen geregelt werden. Verfahren zur Geschlechtsbestimmung ab dem 7. Bebrütungstag sollen als Brückentechnologie noch bis Ende 2023 zulässig sein. Nach dem 31.12.2021 dürfen Eintagsküken nicht mehr getötet werden. Da derzeit noch keine Verfahren zur Geschlechtsbestimmung vor dem 7. Bebrütungstag verfügbar sind, wurde eine längere Übergangsfrist bis Ende 2023 gewählt. Das BMEL geht gegenwärtig davon aus, dass bis dahin das endokrinologische und das genanalytische Verfahren zur Verfügung stehen. Auch die an der TH Ostwestfalen-Lippe entwickelte Methode unter Anwendung der Fluoreszenzspektroskopie zielt auf eine Geschlechtsbestimmung bis zum 6. Bebrütungstag und könnte mittelfristig Anwendungsreife finden. Der Handel wirbt in Teilen schon jetzt mit einer Geschlechtsbestimmung ab Tag 4.