Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Fr, 11.09.2020

Tierwohlkennzeichenverordnung

Info Geflügel

DBV und ZDG haben zum Referentenentwurf einer Tierwohlkennzeichenverordnung Stellung bezogen. Die Verordnung legt zunächst Tierwohlkriterien für eine Kennzeichnung im Bereich Schweine fest, regelt aber auch weitere Einzelheiten zur Verwendung des Tierwohlkennzeichens sowie zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit. Darunter fallen auch Verfahren zur Zulassung der Kontrollstellen und der Prüf- und Kontrolltätigkeit in den teilnehmenden Betrieben. Nach Auffassung der Landwirtschaft bedarf es einer gesicherten Finanzierung der Mehrkostenerstattung für die Umsetzung der Tierwohlmaßnahmen und demnach einer entsprechenden Folgenabschätzung. Eine nationale Tierwohlkennzeichnung auch bei Geflügel muss neben voller Konformität mit den EU-Vermarktungsnormen für Geflügel zudem die Einbeziehung des Großverbrauchersegments umfassen. Mit einem Mengenanteil von rund 65 % beim Pro-Kopf-Verbrauch von Hähnchen- und Putenfleisch spielt das Großverbrauchersegment hier die zentrale Rolle. Sollte die Kennzeichnung analog zum Sektor Schwein auch für das Geflügel vorgesehen sein, müssten die verwendeten Kategorien der Haltungsform bzw. die hinterlegten Kriterien in Konformität mit der dann geltenden Fassung der EU-Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch in Einklang stehen.

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