Mi, 16.09.2020
Inkrafttreten neuer EU-Öko-Verordnung wird um 1 Jahr verschoben auf 01. Januar 2022
Info Ökolandbau
Nachdem bereits vor Monaten der Agrarausschuss des Europaparlaments und später die Mehrheit der Mitgliedsstaaten die Verschiebung des Inkrafttretens gefordert hatten, schlägt nun auch EU-Agrarkommissar Wojciechowski und damit die EU-Kommission die Verschiebung vor. Dazu hat die Kommission einen Verordnungsentwurf zur Änderung der EU-Öko-Basisverordnung 2018/848 vorgelegt, in dem alle Daten der Verordnung um ein Jahr nach hinten verschoben werden. Das betrifft also auch das Auslaufen von Ausnahmen und Übergangsfristen. Damit steht der auch vom DBV geforderten Verschiebung keine der drei EU-Institutionen mehr im Weg.