Mi, 16.09.2020
Drittlands-Export bricht weg
Info Schwein
Mit Feststellung der ASP verlieren zahlreiche Exportzertifikate in Drittländer ihre Gültigkeit, so dass der Export dorthin schlagartig weggefallen ist. Für die Wiedererlangung des Seuchenfreiheitsstatus darf mindestens ein Jahr kein neuer ASP-Fall auftreten. Erst dann kann Deutschland bei der EU und der OIE einen Antrag auf Wiedererlangung des ASP-frei-Status stellen. Innerhalb des EU-Binnenmarktes und mit einigen wenigen Drittlandsstaaten gelten Regionalisierungsregelungen, so dass Fleisch von Betrieben außerhalb der Restriktionszonen exportiert werden darf. Bis derartige Regelungen auch mit den wichtigen asiatischen Importländern, insbesondere China, vereinbart werden können, kommt es nun darauf an, die bisherige Exportware im EU-Binnenmarkt zu verkaufen.