Mi, 23.09.2020
Bundesrat korrigiert Formfehler bei Kastenstand
Info Schwein
Im Beschluss des Bundesrates vom Juli zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wurde versäumt, eine Mindestgröße von Abferkelbuchten festzulegen. Diesen Formfehler hat der Bundesrat letzten Freitag korrigiert und nun festgelegt, dass eine Abferkelbucht eine Bodenfläche von 6,5 qm aufweisen und der Sau ein ungehindertes Umdrehen ermöglichen muss.