Fr, 25.09.2020
QS-Fachbeirat
Info Geflügel
Der QS-Fachbeirat Geflügel tagte am 22.09.2020 unter Leitung von Ulrich Löhr. Ab 2021 sollen Geflügelhalter individuelle Befunddaten mit dem Median der Schlachthöfe vergleichen können. Zur Biosicherheit sollen zukünftig mit den Auditberichten zusätzlich zum Status auch Hinweise zum Verbesserungspotential übermittelt werden. Denn trotz sehr guter Ergebnisse mit 97 % der Betriebe in Status 1, helfen gezielte Auswertungen, Fehler zu eliminieren. Auditindices wären damit möglicherweise auch bei amtl. Kontrollen heranzuziehen. Vorausgesetzt bleibt, Daten werden nicht als Basis für zukünftige Spot- und Stichproben im QS-System verwandt. Zugestimmt hat der Fachbeirat dem Antrag des LEH, zukünftig auch Befunddaten für Mastelterntiere zu erfassen. Somit müssen Schlachtereien, die Elterntiere von QS-zugelassenen Tierhaltern schlachten, diese ebenfalls in die QS-Datenbank eingeben. Die Revision des Leitfadens Elterntierhaltung hat zum Kapitel Platzangebot klargestellt, dass zur nutzbaren Stallfläche auch die erhöhten Abdeckungen der Kotgrube gezählt werden. Der eingestreute Bereich muss dabei den Tieren jederzeit uneingeschränkt zur Verfügung stehen und mindestens ein Drittel der nutzbaren Stallfläche betragen.