Fr, 09.10.2020
16. AMG-Novelle: Kennzahlen für das 1. HJ 2020
Info Geflügel
Im Rahmen der Durchführung der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) hat das BVL im Bundesanzeiger vom 30.09.2020 die Kennzahlen der Therapiehäufigkeit für das 1. HJ 2020 veröffentlicht. Die für Geflügel relevanten Kennzahlen sind:
Kennzahl 1 | Kennzahl 2 | |
Masthühner: | 23,414 (19,972) | 34,197 (30,620) |
Mastputen: | 17,293 (17,020) | 30,264 (29,703) |
Um den Trend aufzuweisen, finden Sie in Klammern die jeweiligen Vergleichswerte des vorherigen Erfassungszeitraums (2. HJ 19). Die Kennzahlen sind demnach bei Hähnchen und Puten im Vergleich erneut angestiegen. Bei Überschreitung der Kennzahl 2, wovon immer 25 % der Betriebe betroffen sind, ist durch den Tierhalter auf Grundlage der tierärztlichen Beratung ein schriftlicher Maßnahmenplan zu erarbeiten und umzusetzen. In die Errechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeiten fließen die Anzahl der behandelten Tiere und die Anzahl der Behandlungstage (in Verbindung mit der Anzahl der eingesetzten Wirkstoffe) in Relation zu den im Kalenderhalbjahr durchschnittlich gehaltenen Tiere ein. Die bloßen Therapiehäufigkeiten einschließlich der veröffentlichten Kennzahlen lassen kaum weitere Rückschlüsse zu. Eine verlässliche Bewertung ist lediglich den Tierhaltern in Zusammenarbeit mit den betreuenden Tierärzten möglich.