Mi, 04.11.2020
QS- und ITW-Anforderungen vorübergehend an Vermarktungsengpässe angepasst
Info Schwein
(QS GmbH) Aufgrund corona- und ASP-bedingter Vermarktungsengpässe bei Ferkeln und Schweinen ist die Umsetzung aller QS-Anforderungen im Bereich der Tierhaltung nicht immer möglich. Daher gelten im QS-System sowie in der Initiative Tierwohl vorübergehend nachfolgende Regelungen.
Wenn im Audit plausibel erkennbar ist, dass eine erhöhte Besatzdichte bei Schweinen ausschließlich der aktuellen Sondersituation geschuldet ist, werden Kriterien, wie das Platzangebot oder das Tier- und Tränkeplatz-Verhältnis nicht negativ bewertet. Dafür sollte der Tierhalter eine plausible Erklärung in schriftlicher Form vorhalten.
Auch besteht für Tierhalter die Möglichkeit, kurzfristig Ställe zur Unterbringung von Schweinen anzumieten oder die Tiere in Ersatzgebäuden unterzubringen. Hierbei muss selbstverständlich im Sinne des Tierschutzes die korrekte Versorgung der Tiere sichergestellt sein.
In dieser Ausnahmesituation ist die Tierbeobachtung durch den Tierhalter besonders wichtig, damit die grundlegenden Tierschutzanforderungen eingehalten werden. Der Tierhalter muss alle möglichen Maßnahmen für die Gesunderhaltung der Tiere ergreifen.