Fr, 16.04.2021
Änderung der Unfallverhütungsvorschrift Tierhaltung der SVLFG
Am 1. April ist die novellierte „Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Tierhaltung“ (VSG 4.1) in Kraft getreten. Die Änderungen für Milchviehhalter sind aufgrund hoher Unfallzahlen im Umgang mit den Tieren entschieden worden. Dazu gehört erstens die verpflichtende Haltung von Deckbullen in einer separaten Bucht, ein Mitlaufen in der Herde ist unzulässig. Zweitens dürfen sich beim Behandeln/Besamen einzelner Tiere keine weiteren freilaufenden Tiere in dem Bereich aufhalten. Bezüglich des zweiten Punktes ist das Landvolk noch in Diskussion mit der SVLFG, um eine praxistauglichere Lösung zu finden. Für die Erfüllung der neuen baulichen Anforderungen in der Rinderhaltung gilt für bestehende Anlagen eine dreijährige Übergangsfrist. Weitere Informationen sind der aktuellen LSV kompakt zu entnehmen. Für einen sicheren Umgang mit Rindern bietet die SVLFG für Praktiker ein kostenfreies Seminar an. Für Informationen dazu bei Herrn Eggers unter Tel.: 0173/2080343 melden oder auf der Website .