Fr, 16.07.2021
EU-Umwelt- und Gesundheitsausschuss für strengere Regeln beim Antibiotika-Einsatz
2022 wird die neue EU-Tierarzneimittel-Verordnung in Kraft treten. Die EU-Kommission hat dem Europaparlament einen delegierten Rechtsakt zur Verwendung von Antibiotika in der Tierhaltung vorgelegt, in dem auch der Einsatz von Reserveantibiotika geregelt wird. Das Reserveantibiotikum Colistin ist mit 80 Tonnen im Jahr eines der meistgenutzten Antibiotika in der Tierhaltung, Makrolide folgen mit 59 Tonnen pro Jahr. Weltärztepräsident Montgomery fordert ein Verbot von Reserveantibiotika in der Tiermast. Der auf wissenschaftlicher Basis nach dem „one health Modell“ entwickelte Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, Reserveantibiotika in der Gruppenbehandlung weiter zu ermöglichen, wenn das Tierwohl gefährdet ist. Die Grünen lehnen das ab und haben am 13. Juli im Umweltausschuss des EU-Parlamentes eine Zurückweisung des Rechtsakts der Kommission erwirkt, auch weil sich die EVP-Fraktion wegen unterschiedlicher Bewertung mehrheitlich enthalten hatte. Ein Runder Tisch soll nun Einigkeit erbringen. Der DBV hatte schriftlich an die Parlamentarier appelliert, den Entwurf mitzutragen und wird nun in Gesprächen mit der EVP nachsetzen. Die Abstimmung über den Rechtsakt im Plenum erfolgt im September 2021.