Fr, 16.07.2021
EU-Tierschutzgesetzgebung wird überar-beitet
Die EU-Kommission hat eine Folgenabschätzung zur Überarbeitung der EU-Tierschutzgesetzgebung veröffentlicht. Ziel der Kommission ist es, ein höheres Tierschutzniveau zu erreichen, die EU-Tierschutzvorschriften an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse anzugleichen, den Geltungsbereich der Gesetzgebung zu erweitern und die Durchsetzung zu erleichtern. Für die Bereiche Tiertransporte, Tierwohl auf den landwirtschaftlichen Betrieben, Tierwohl bei der Schlachtung sowie Tierwohlkennzeichnung, werden verschiedene Optionen zur Anpassung aufgeführt. Der DBV wird sowohl über COPA-COGECA als auch direkt ein erstes Feedback an die Kommission geben. Konkrete Legislativvorschläge sollen bis Ende 2023 vorgelegt werden.