Di, 20.07.2021
DBV fordert Definition von „Agri-PV“
Die Bundesnetzagentur hat zur neuen EEG-Innovationsausschreibung eine Konsultation zur Agri-Photovoltaik durchgeführt. Der DBV hat eine weitergehende Definition als bisher in der DIN SPEC 91434 gefordert. Für die Anerkennung als Agri-PV müssten die Flächen mindestens 80 Prozent des landwirtschaftlichen Referenzertrages erbringen und der Verlust an landwirtschaftlich nutzbarer Fläche durch Konstruktionselemente sollte maximal 10 Prozent der Gesamtprojektfläche betragen. Damit will der DBV vermeiden, dass nur leicht angepasste „normale“ Freiflächenanlagen in die besondere Privilegierung von Agri-PV-Freiflächenanlagen gelangen. (DBV)