Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Di, 20.07.2021

Übergangsfristen für Zertifizierung fehlen

Bis zum 30. Juni 2021 wäre die Frist für die Umsetzung umfangreicher neuer Bestimmungen zum Nachweis nachhaltiger Biomasseerzeugung und -nutzung als Teil der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie der EU (RED II) in nationales Recht gewesen. Stand heute gibt es jedoch noch keinen abgestimmten Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung. Tausende Bioenergieanlagen werden damit Rechtsunsicherheiten und drohendem Verlust der Fördervoraussetzungen ausgesetzt, die aus Sicht des DBV und weiterer Bioenergieverbände vollkommen unnötig und vermeidbar gewesen wären. Sandra Rostek, die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB), kommentiert die Situation wie folgt: „Es ist völlig unverständlich, weshalb mehr als zweieinhalb Jahre nach Verabschiedung der RED II auf EU-Ebene Teile davon immer noch nicht in nationales Recht umgesetzt sind. Hierfür sind entsprechende Regelungen erforderlich. Umso mehr kann es nun nicht sein, dass die Bioenergiebranche die Verschleppung der Umsetzung ausbaden muss.“ (Quelle: HBB)

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