Di, 20.07.2021
Chancen der Biokraftstoffe nutzen
Der aktuelle Entwurf der neuen Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) der EU-Kommission enthält positive Bestimmungen zur steuerlichen Förderfähigkeit von nachhaltigen Biokraftstoffen. Die in der Branchenplattform „Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft“ organisierten Verbände (unter anderem der DBV) sehen damit die weitere steuerliche Förderfähigkeit von nachhaltigen Biokraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft grundsätzlich als gegeben an. Im weiteren offiziellen Konsultationsverfahren der EU bis zum 2. August sowie in den Gesprächen mit der EU-Kommission fordern die Verbände der Branchenplattform die Bundesregierung auf, eine langfristige Fortführung der steuerlichen Beihilfefähigkeit von nachhaltigen Biokraftstoffen sicherzustellen, um Investitions- und Planungssicherheit für die Wirtschaftsbeteiligten herzustellen. Weiterhin weisen die Verbände darauf hin, dass die vorgesehene Überkompensationsprüfung für Biokraftstoffe für andere Fördertatbestände wie z. B. E-Mobilität in dem Entwurf der KUEBLL nicht vorgesehen ist und damit eine Benachteiligung von Bio-kraftstoffen darstelle. Im Sinne einer Gleichbehandlung dürfe hier kein negatives Alleinstellungsmerkmal geschaffen werden. Die Überkompensationsprüfung müsse deshalb auch für Biokraftstoffe entfallen. (Quelle: UFOP)