Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Di, 20.07.2021

Einsatztagebuch muss plausibel sein

Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 18.06.2021 klargestellt, dass bei der Nachweisführung eingesetzter Stoffe für den NawaRo-Bonus an die Plausibilitätsprüfung nach dem EEG 2009 hohe Anforderung zu stellen sind. Die Angaben müssen eine Überprüfung ermöglichen, ob die eingesetzten nachwachsenden Rohstoffe ausreichen, um die entsprechende Strommenge zu erzeugen. Der Nachweis gilt als geführt, wenn es als plausibel erscheint, dass angesichts der erzeugten Strommenge weitere Stoffe nicht zum Einsatz gekommen sind. Mit der Beschränkung auf eine Plausibilitätsprüfung soll einerseits eine Überbeanspruchung des Anlagenbetreibers vermieden werden. Um Missbrauchsfälle zu vermeiden, müssen die eingesetzten Stoffe andererseits vollständig dokumentiert und nachgewiesen werden. An die Plausibilität der Eintragungen in dem Einsatzstofftagebuch sind somit hohe Anforderungen zu stellen. Einträge sind so zeitnah und umfassend vorzunehmen, dass der Nachweisfunktion Genüge getan wird. Das Gutachten eines Umweltgutachters, mit dem belegt werden soll, dass mit den eingesetzten „NawaRos“ auch die eingespeiste Strommenge erzeugt werden konnte, kann Mängel des Einsatzstofftagebuches nicht heilen.

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