Mi, 28.07.2021
Nicht vergessen: Ab 01.08. ist organisches Beschäftigungsmaterial für Schweine verpflichtend
Der DBV erinnert daran, dass ab 1. August 2021 nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung jedes Schwein jederzeit Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem und in ausreichender Menge vorhandenem organischen* und faserreichen* Beschäftigungsmaterial haben muss. Insbesondere bei Stroh ist auf einwandfreie Qualität und gesicherte Herkunft zu achten, um weder Tierseuchenerreger (z.B. ASP) noch andere schädliche Stoffe (z.B. Mykotoxine) in die Ställe zu bringen. Auch sollten Sie bei der Feuerversicherung nachfragen, inwieweit nur die Lagerung von Stroh oder sogar der Einbau von Strohraufen gemeldet werden muss.