Fr, 06.08.2021
Neue Rohmilchgüteverordnung – Hemm-stofffälle können vermieden werden
(Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen e.V.) Zum 01.07.2021 ist die neue Rohmilchgüteverordnung in Kraft getreten und nach Ablauf des Monats Juli stellen vielen Molkereien einen deutlichen Anstieg bei der Zahl von Hemmstofffällen fest. Die neuerdings zum Einsatz kommenden Testverfahren weisen ein wesentlich breiteres Spektrum an Wirkstoffen als der bisher verwendete Brillantschwarz-Reduktionstest nach. Die drei niedersächsischen Untersuchungsstellen setzen seit dem 01.07.21 einheitlich den Delvo T als Hemmstofftest ein. Er erfasst folgende Wirkstoffgruppen: Penicilline, Cephalosporine, Sulfonamide, Aminoglykoside, Tetracycline, Makrolide, Lincosamide. Hinzu kommt, dass die Empfindlichkeit des Delvo T bei vielen Wirkstoffen unterhalb der in Milch zulässigen Rückstandshöchstmenge (MRL) liegt. Da die Wartezeiten danach bemessen werden, nach welcher Zeitspanne mit einer sicheren Unterschreitung der MRL-Werte im Lebensmittel zu rechnen ist, ist die alleinige Einhaltung der Wartezeit keine Garantie dafür, beim Delvo T ein negatives Ergebnis zu erreichen.
Es wird daher dringend empfohlen das Gemelk bei jeder behandelten Kuh mit dem Delvo T oder einem vergleichbaren, neuen Test zu untersuchen, bevor die Milch in den Tank gegeben wird. Die alten Hof-Tests sind nicht mehr sicher genug.
Eine Besonderheit besteht bei den Chinolonen (z.B. Enrofloxacin). Die Chinolone werden vom Delvo T nur ungenügend erfasst und die Untersuchungsstellen setzen deshalb zur Untersuchung auf Chinolone einen speziellen Test ein. Wenn eine Kuh mit einem Chinolon behandelt wurde, muss die Absicherung daher mit einem Test erfolgen, der ausreichend empfindlich auf Chinolone reagiert. Beim Einsatz von Chinolonen ist daher besondere Vorsicht und eine eingehende Beratung durch den Tierarzt geboten.