Mi, 11.08.2021
EU: Tierische Nebenprodukte wieder verfüttern
Letzte Woche hat die EU die neue TSE-Verordnung verabschiedet. Damit ist künftig die Verfütterung von verarbeitetem tierischem Protein an Schweine und Geflügel unter Beachtung des Kannibalismusverbots wieder zugelassen, wenn das Material aus der Schlachtung gesunder Tiere stammt. Die Verfütterung an Wiederkäuer bleibt verboten. Mittlerweile gibt es Methoden, mit denen vom Schwein oder von Geflügel stammendes Material in Futtermitteln qualitativ nachgewiesen werden kann. So sind nun auch Kontrollen möglich, mit denen sich das Verbot der Rückführung von verarbeitetem tierischem Eiweiß innerhalb derselben Tierart nachprüfen lässt. Ebenfalls will die EU eine Verfütterung von Insektenmehl an Schweine und Geflügel zulassen. In Kürze wird hierzu mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt gerechnet.