Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Do, 02.09.2021

Ab September Zulassung von PAP für Monogastrierfütterung

In der vergangenen Woche hat die EU-Kommission den Antrag zur erneuten Zulassung von verarbeiteten tierischen Proteinen (PAP) für die Nutztierfütterung angenommen. Mit der Änderung des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 wird die sogenannte Kreuzfütterung, das heißt die Verfütterung von Geflügel-PAP an Schweine und die Verfütterung von Schweine-PAP an Geflügel wieder ermöglicht. Ferner dürfen verarbeitete Insektenproteine nun zukünftig auch in der Schweine- und Geflügelfütterung eingesetzt werden. Die Wiederzulassung wird voraussichtlich am 6.September 2021 in Kraft treten. PAP aus ökologisch erzeugten Ausgangsstoffen dürfen nach Einschätzung des DBV Referats Ökolandbau in der Öko-Tierfütterung eingesetzt werden.
Öko-PAP können einen bedeutenden Beitrag zur Deckung des 2022 immens steigenden Öko-Eiweiß-Futterbedarfs erbringen. Ab 2022 müssen alle Öko-Legehennen (in Deutschland rund 7,3 Mio., EU-weit über 23 Mio. Öko-Legehennen) und Öko-Mastschweine über 35 kg zu 100% ökologisch erzeugte Futtermittel erhalten. Noch bis Jahresende sind 5% konventionelle Futtermittel in der Ration zulässig. Sie decken vor allem den Bedarf an essenziellen Aminosäuren wie Methionin z.B. über Kartoffeleiweiße. Die Verfütterung von sicherem für die menschliche Ernährung nicht genutztem Kategorie 3 Material aus der Schlachtung von Öko-Monogastriern reduziert die Lebensmittelverschwendung. Es könnten also gleichzeitig das Öko-Tierwohl gesichert und die Nachhaltigkeit der Öko-Tierhaltung verbessert werden.

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