Fr, 03.09.2021
DBV zum drohenden Antibiotikaverbot
n einem Nachfolgerechtsakt zur EU-Tierarzneimittelverordnung 2019/6 müssen EU-Kommission, Mitgliedsstaaten und EU-Parlament bis zum Inkrafttreten des Gesetzes im Januar 2022 festlegen, welche Antibiotika künftig für den Menschen vorbehalten sind und somit nicht mehr für die Tiermedizin zur Verfügung stehen. Der DBV hat in Gesprächen mit EU-Abgeordneten konsequent auf den „One-Health-Ansatz“ beruhenden Vorschlag der EU-Kommission verwiesen. Mit der Bitte, den Delegierten Rechtsakt in der von der Kommissionvorgeschlagenen Form zu unterstützen und denEntschließungsantrag abzulehnen, hat sich der DBV erneut mit einem Brief an deutsche Parlamentarier gewandt. Jetzt wird das Plenum auf seiner Sitzung vom 13. bis 16. September über den Delegierten Rechtsakt entscheiden. Es droht der Wegfall etlicher Wirkstoffgruppen. Der DBV wird mit weiteren Abgeordneten Gespräche führen.