Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Di, 07.09.2021

Neue Verbote beim Pflanzenschutz in Naturschutz- und Wasserschutzgebieten !

Herbizidanwendung auf Ackerflächen und in Dauerkulturen in Naturschutzgebieten nur noch mit Ausnahmegenehmigung der LWK möglich

Mit Verkündung der Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung dürfen ab Mittwoch, 08.09.21, keine Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat in Wasserschutzgebieten oder Heilquellenschutzgebieten mehr ausgebracht werden. Es gibt keine Ausnahmemöglichkeiten.

Auch wenn eine Schutzgebietsverordnung für ein Naturschutzgebiet bisher keine Einschränkung für Ackerland vorgesehen hat, gilt jetzt die höherrangige Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung des Bundes. In Naturschutzgebieten sind damit sämtliche Herbizide (!) ab Mittwoch, 08.09.21, verboten und alle Insektizide, die mit B1, B2, B3 oder NN 410 (bestäubergefährlich) gekennzeichnet sind. Es gibt keine Übergangsfrist, aber die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen der LWK. Auf Dauergrünland wurde durch den „Niedersächsischen Weg“ eine Sonderregelung getroffen. Ist es nach einer Schutzgebietsverordnung zulässig, Pflanzenschutzmittel auf Dauergrünland einzusetzen, besteht diese Möglichkeit unter Einhaltung festgelegter Schadschwellen, die von der LWK veröffentlicht werden, weiter. Außerdem ist eine vorherige Anzeige an die Naturschutzbehörde erforderlich. Anders bei Ackerland, Dauerkulturen und Wald. Hier muss trotz Zulässigkeit nach Schutzverordnung ab sofort erst eine Ausnahmegenehmigung vom Pflanzenschutzamt der LWK eingeholt werden. Die Naturschutzbehörden sind hier nicht zuständig! Die Landvolk-Kreisverbände sind informiert und unterstützen bei Ausnahmeanträgen. Bei Ausbringung ohne Ausnahmegenehmigung drohen erhebliche Sanktionen!

Die pauschalen Verbote in Wasserschutzgebieten (Glyphosat auf allen Flächen verboten) und auf Acker, in Dauerkulturen und im Wald in Naturschutzgebieten (bisher schon pauschales Glyphosatverbot, jetzt auch alle anderen Herbizide und viele Insektizide) sind das Erbe der noch amtierenden Bundesregierung mit ihrem Aktionsprogramm Insektenschutz. Während die pauschalen Ausbringungsverbote von Pflanzenschutzmitteln an Gewässern durch die Regelungen des Niedersächsischen Weges ersetzt werden und damit an Gewässern 2. und 3. Ordnung in Niedersachsen noch bis Juli 2022 eine Übergangsfrist läuft, hat der Bund den Ländern in Wasserschutzgebieten und in Naturschutzgebieten keinen derartigen Spielraum gelassen. Das Landvolk setzt sich aktuell neben Ausnahmegenehmigungen auch für eine zügige Umsetzung von Ausgleichszahlungen durch das Nds. Landwirtschaftsministerium ein. Näheres dazu in Kürze!

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