Mi, 22.09.2021
Zertifizierung nach REDII kann starten
Am 21.12.2018 ist die Richtlinie (EU) 2018/2001 (REDII) in Kraft getreten, in der Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom- oder Wärme aus Biomasse ab einer bestimmten Feuerungswärmeleistung verpflichtet werden, die nachhaltige Erzeugung und Verwendung der Biomasse nachzuweisen. In einer Übergangsfrist hatten die Mitgliedstaaten Zeit, die Richtlinie bis zum 1. Juli 2021 in nationales Recht umzusetzen. Die EU-Kommission hat in dieser Woche nun zumindest die vorläufigen Anerkennungen für einige Zertifizierungssysteme erteilt, darunter auch für REDcert mit dem Schwerpunkt Biokraftstoffe und dem neuen System SURE mit den Schwerpunkten Holzenergie und Biogas-Verstromung. Eine Durchführungsregelung der EU-Kommission befindet sich aber noch in der Konsultationsphase, der Bundesverband Bioenergie hat hierzu eine gemeinsame Stellungnahme ein-gereicht. Auch in Deutschland gibt es Verzögerungen und Unsicherheiten: Die erneuerte Nachhaltigkeitsverordnung aus dem Bundesumweltministerium lässt weiter auf sich warten. Auch aus der BLE ist zu hören, dass die Anpassung des IT-Systems „Nabisy“ für die Nachverfolgung nachhaltiger Biomasse wohl noch einige Monate dauern kann. Außerdem muss kurzfristig die Möglichkeit geschaffen werden, dass neue Systeme wie SURE analog zur EU-Ebene vorläufig anerkannt werden können. Biogas- und Holzenergiebranche müssen wissen, woran sie bei der Nachhaltigkeitszertifizierung sind. (Quelle: DBV; SURE)
Die EU-Kommission und die Bundesregierung sind jeweils bei der Einführung der Nachhaltigkeitszertifizierung für Biogas und Holzenergie im Verzug. Im EU-Recht ist die Einführung zum Juli 2021 vorgesehen. Doch die Administration kommt mit dem Erlass der zugehörigen Verordnungen nicht hinterher. Das sorgt für erhebliche Verunsicherung bei den Unternehmen der Bioenergie-Branche. Für die landwirtschaftliche Erzeugung etwa ist derzeit nicht abschließend geklärt, dass Biomasse aus der Ernte 2021 auch als nachhaltig in die neu anzulegenden Massebilanzrechnungen der Biogasanlagen aufgenommen werden kann. Die Verbände setzen sich für eine solche Übergangsregelung ein, die es ähnlich bereits 2009/10 bei Rohstoffen für Biokraftstoffe gab.
Die EU-Kommission hat in dieser Woche nun zumindest vorläufige Anerkennungen für Zertifizierungssysteme erteilt, darunter auch für REDcert mit dem Schwerpunkt Biokraftstoffe und dem neuen System SURE mit den Schwerpunkten Holzenergie und Biogas-Verstromung. Eine Durchführungsregelung der EU-Kommission befindet sich aber noch in der Konsultationsphase, der Bundesverband Bioenergie hat hierzu eine gemeinsame Stellungnahme eingereicht.
Auch in Deutschland gibt es Verzögerungen und Unsicherheiten: Die erneuerte Nachhaltigkeitsverordnungen aus dem Bundesumweltministerium lassen weiter auf sich war-ten. Auch aus der BLE ist zu hören, dass die Anpassung des IT-Systems „Nabisy“ für die Nachverfolgung nachhaltiger Biomasse wohl noch einige Monate dauern kann. Außerdem muss kurzfristig die Möglichkeit geschaffen werden, dass neue Systeme wie SURE analog zur EU-Ebene vorläufig anerkannt werden können. Die Biogas- und Holzenergiebranche müssen wissen, woran sie bei der Nachhaltigkeitszertifizierung sind. (Quelle: SURE)
