Fr, 24.09.2021
Bundesrat stimmt eigenständigem Tierarzneimittelgesetz zu
Am 17. September 2021 hat der Bundesrat Änderungen im Arzneimittelrecht zur Trennung von Human- und Veterinärarzneimitteln zugestimmt, die der Bundestag vor der Sommerpause verabschiedet hatte. Das Gesetz kann nun in Kraft treten. Kern ist ein neues Tierarzneimittelgesetz als eigenständiges neues Stammgesetz. Im bisher für die Human- und Veterinärmedizin geltenden Arzneimittelgesetz werden zeitgleich die auf Tierarzneimittel bezogenen Bestimmungen aufgehoben. Damit kommt der Bundestag Vorgaben einer neuen EU-Verordnung nach, die am 28. Januar 2022 in Kraft tritt.