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Mi, 29.09.2021

Mecklenburg-Vorpommern stellt 5,8 Millionen Euro für zweiten ASP-Schutzzaun bereit

Mecklenburg-Vorpommern hat den Bau eines zweiten ASP-Schutzzauns beschlossen, der parallel zum ersten Schutzzaun auf rund 100 km entlang der deutsch-polnischen Grenze verlaufen soll. Der Abstand zwischen den beiden Zäunen soll mind. 500m betragen, um so einen Schutzkorridor zu schaffen, in dem die Wildschweindichte auf ein Minimum reduziert werden soll. Für den Erwerb, Bau und die Unterhaltung dieses Zaunes werden 5,8 Mio. Euro im Haushalt zur Verfügung gestellt. Anders als in Sachsen und Brandenburg, die bereits direkt von der ASP betroffen sind, wird der Zaunbau in Mecklenburg-Vorpommern bislang nicht durch die EU kofinanziert. Im Rahmen der Agrarministerkonferenz im Juni 2021 wurde beschlossen, ein solidarisches Finanzierungsmodell zur Errichtung von Wildschweinbarrieren zu etablieren, bei dem sich die Länder an der Finanzierung beteiligen.

Durch den ASP-Fall in der Gemeinde Schwedt/Oder (LK Uckermark) – ca. 16 km südlich der Landkreisgrenze Vorpommern-Greifswald – reicht die von Brandenburg eingerichtete Sperrzone I (Pufferzone) nun bis an die Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern. Daraufhin hat der LK Vorpommern-Greifswald beschlossen, dass die Pufferzone bis in den Landkreis hinein (Abschnitt südlich der BAB 11) ausgeweitet werden soll.

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