Mi, 06.10.2021
DBV-Schreiben an BMEL: Beihilfen für Schweinehalter in ASP-Restriktionszonen
Vergangene Woche hat sich der DBV mit einem Schreiben an BMEL-Staatssekretärin Beate Kasch gewandt und um Prüfung gebeten, inwieweit die von der ASP betroffenen Schweinehalter in den Restriktionszonen unterstützt werden können. Neben der ohnehin angespannten Lage auf dem Schweinemarkt bedeuten die eingerichteten ASP-Restriktionszonen und die daraus resultierenden Vermarktungsbeschränkungen eine faktische Stilllegung der Erzeugung. Eine Lösungsmöglichkeit sieht der DBV darin, dass zunächst die Veterinärbehörden diese Stilllegung eindeutig als Quarantänemaßnahme einstufen und aufgrund dessen eine EU-Verordnung heranziehen, die auf „Einkommensverluste aufgrund von Quarantäneauflagen“ Bezug nimmt. Das BMEL wurde um entsprechende Klärung einer Beihilfeberechtigung gebeten.