Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Mi, 06.10.2021

Sachsen dehnt ASP-Untersuchungspflicht bei Wildschweinen aus

Aktuell wurden in Sachsen 481 bestätigte ASP-Fälle bei Wildschweinen registriert, die sich bislang auf die Landkreise Görlitz und Bautzen erstrecken. Um frühzeitig eine Verbreitung des Virus feststellen zu können, hat Sachsen nun seine Maßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung der ASP im Rahmen der Allgemeinverfügung erweitert. Die bisher nur in den Landkreisen Görlitz und Bautzen geltende Untersuchungspflicht für alle gesund erlegten Wildschweine wurde nun auf die Landkreise Meißen, Sächsische Schweiz – Osterzgebirge sowie auf Dresden ausgedehnt. Die Aufwandsentschädigung dafür beträgt 50 Euro je Wildschwein, unabhängig vom Geschlecht. Alle weiteren Regelungen der Allgemeinverfügung von Oktober 2020 behalten ihre Gültigkeit. Demnach müssen im gesamten Freistaat alle tot aufgefundenen, verunfallten und mit Krankheitsanzeichen erlegten Wildschweine auf ASP untersucht werden. Gefundene Kadaver sind zu melden. Zudem müssen in den Landkreisen Görlitz und Bautzen (nur dort) Aufbruch und die Schwarte von gesund erlegten Wildschweinen über den Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen unschädlich entsorgt werden. 

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