Di, 12.10.2021
Öko-Produktionsregeln für neue EU Öko-VO ab 2022 fast fertig
Die sekundäre Gesetzgebung der für den Ökolandbau relevanten Produktionsregeln ist bis auf zwei Ausnahmen fertig. Nur der Entwurf zum Durchführungsrechtsakt zum Bio-Status von Jungpflanzen aus nicht ökologischen Ausgangsmaterial ist noch in der Diskussion. Die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Öko-Zertifikate in der TRACES Datenbank wird um ein Jahr auf 2023 verschoben. Dann soll eine IT Schnittstelle die automatische Übermittlung der Öko-Zertifikate ermöglichen. Zum Jahresende wird ein Großteil der Ausführungsrechtsakte direkt in den Rechtstext der EU-Öko-Basis-VO 2018/848 aufgenommen werden. Das solle die Übersicht für die Nutzer erleichtern, so das Öko-Referat der Kommission. Fünf Rechtsakte bleiben eigenständige Verordnungen, z.B. die für die Öko-Tierhaltung wichtige VO 2020/ 464, die u.a. die Besatzdichten definiert.