Di, 19.10.2021
EEG: Nachbesserungen dringend notwendig
Die Bundesnetzagentur veröffentlichte kürzlich die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde für Biomasse in 2021. Wie die vorherigen Ausschreibungsrunden war auch diese Runde erneut deutlich unterzeichnet. Bei einem ausgeschriebenen Volumen von 275 Megawatt (MW) wurden lediglich 73 Gebote mit einem Volumen von 70 MW bezuschlagt. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, kommentierte dies im Namen der Bioenergieverbände. „Die starke Unterzeichnung der zweiten Ausschreibungsrunde ist so nicht hinnehmbar. Trotz einer Reihe positiver Entwicklungen des novellierten Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG), wie beispielsweise der angehobenen Gebotshöchstwerte, zeigen sich erneut die deutlichen Auswirkungen der einschneidenden Verschlechterungen, die mit dem EEG 2021 einhergingen. Im Speziellen sorgt vor allem die endogene Mengensteuerung für große Verunsicherung, die dazu geführt hat, dass die Unterdeckung nochmals zusätzlich verschärft wurde, was angesichts der Ziele beim Klimaschutz und der drohenden Stromlücke auf großes Unverständnis stößt. Die deutlich erkennbare Zurückhaltung innerhalb der Branche ist jedoch angesichts der dadurch entstandenen mangelhaften Investitionssicherheit nicht verwunderlich. Zudem fehlt bis zum jetzigen Zeitpunkt den Betreibern die nötige Planungssicherheit bezüglich der beihilferechtlichen Genehmigung des Flexibilitätszuschlags für Bestandsanlagen. Hier ist mehr Druck von Seiten der Bundesregierung auf die Europäische Kommission wünschenswert.
Die nächste Bundesregierung sollte so bald wie möglich die endogene Mengensteuerung abschaffen und genauso die Südquote, die ab 2022 die Verunsicherung für Gebote aus den nördlichen Bundesländern weiter verstärkt. Außerdem ist es dringend nötig, dass die Europäische Kommission den Flexzuschlag genehmigt. Die Gebotshöchstwerte müssen auf ihre Wirtschaftlichkeit für kleinere und mittlere Anlagen überprüft werden“, so Rostek. (Quelle: HBB)