Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Mi, 13.10.2021

Corona-Überbrückungshilfe verlängert

Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt, kann die Corona-Überbrückungshilfe III Plus noch bis zum 31. Dezember 2021 beantragt werden. Dies gilt auch für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die einen Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30% erhalten. Betriebe, die im Juni 2021 für die Überbrückungshilfe III antragsberechtigt waren und im Juli 2021 von Starkregen und Hochwasser betroffen waren, können ebenfalls Überbrückungshilfe III Plus beantragen. Die Anträge können nur über einen prüfenden Dritten gestellt werden.

Alle Antragsteller, die bereits eine Bewilligung oder Teilbewilligung der Überbrückungshilfe III Plus für Juli bis September erhalten haben, können Änderungsanträge zum Förderzeitraum Oktober bis Dezember unbürokratisch stellen.  

Nähere Informationen finden Sie unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

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