Di, 14.12.2021
Aufstallungspflicht im Landkreis Celle
Celle (lkc). Der Verdacht auf Geflügelpest im Landkreis Celle hat sich bestätigt. In einer Geflügel-Kleinsthaltung im Landkreis Celle (Gemeinde Wietze) wurde am 12. Dezember die sogenannte Geflügelpest amtlich festgestellt. Bei dem betroffenen Betrieb handelt es sich um eine Hobbyhaltung, es wurde neben den vornehmlich betroffenen Gänsen auch anderes diverses Geflügel gehalten (unter anderem Hühner). Der Bestand ist bereits geräumt.
Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, werden nun eine Schutzzone sowie eine Überwachungszone eingerichtet. In diesen gelten für Geflügelhaltungen und -transporte strenge Auflagen, u.a. unterliegen die Betriebe der amtlichen Beobachtung, Geflügeltransporte in diesem Bereich sind verboten beziehungsweise genehmigungspflichtig. Weiterhin gilt für den gesamten Landkreis Celle ab dem 14. Dezember eine Aufstallungs- und Abschirmungspflicht des gehaltenen Geflügels, um jeglichen Kontakt zu Wildvögeln zu unterbinden (die Allgemeinverfügung dazu können Sie hier lesen: https://www.landkreis-celle.de/uploads/tx_sbdownloader/Amtsblatt_152-2021_12_13.pdf ). Sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ist dann ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss, (Schutzvorrichtung) zu halten.
Sofern Sie Ihre Geflügelhaltung bislang noch nicht beim Veterinäramt angemeldet haben, holen Sie dieses bitte unverzüglich nach. Alle Geflügelhalter werden aufgefordert, zwingend und konsequent die Biosicherheitsmaßnahmen in ihrer Geflügelhaltung einzuhalten. Diese können Sie hier nachlesen: https://t1p.de/ipv9