Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Di, 07.12.2021

Praxis-Leitfäden Risikovorsorge & Umgang mit Rückständen online verfügbar

Die neue EU-Öko-Basis VO 2018/ 848 definiert die Verant­wortlichkeit für den Umgang mit Un­regel­mäßig­keiten und Rückstandsfunden klarer (Art. 27 und 28). Öko-Betriebe müssen zukünftig inner­betrieblich eine Risikobewertung mit kritischen Kontrollpunkten aufstellen und mit ihrer Kon­troll­stelle abstimmen. Das ist zwar zunächst lästig, dafür kann der Betrieb bei Bagatellvor­fällen die Risikoabschätzung aber intern selber vor­nehmen und muss nur bei begründeten Ver­dachts­fällen auf Regelverstoß die betroffene Charge sperren und zur amt­lichen Untersuch­ung nach Art. 29 weiter­leiten. Die unternehme­rische Verantwortung wird also gestärkt und das Öko-Kontrollsystem vor einer Blockade aufgrund einer Flut von minimalen Verstößen und belanglosen Rückstandsmel­dungen ge­schützt. Damit kann sich risikoorien­tiert auf die echten Verdacht- und Problem­fälle konzentriert werden.

Praxis-Leitfäden als Hilfe­stellung für Öko-Betriebe hat nun das FiBL im BÖLN- Verbundvorhaben „Identifikation von kri­tischen Kontroll­punkten und Vorsorge­maßnahmen zur Absiche­rung der Öko-Integrität (BioKKP)“ er­arbeitet. Die Leitfäden unterstützen Bio-Unter­nehmen in den Bereichen Landwirt­schaft, Lebens- und Futtermittel­verarbei­tung sowie Handel und Import bei der praktischen Umsetzung der Vor­gaben des Artikels 28 (1) der EU-Öko-VO 2018/848.   Die Leit­fäden und Arbeits­hilfen geben einen Überblick über:

Und einen detaillierten Überblick zur rechtlichen Auslegung des Artikels 28 (1) gibt das Rechtsauslegungsdokument. Dieses und die Praxis-Leitfäden zum Umgang mit Rückständen in Öko-Betrieben sind online gratis verfügbar unter:
https://orgprints.org/id/eprint/42876/

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