Mo, 06.12.2021
Novellierung des Arzneimittelgesetzes – QS passt Service-Angebot für Landwirte an
QS passt das Antibiotikamonitoring an das neue AMG an. QS-Tierhalter können auch zukünftig ihrer gesetzlichen Meldepflicht über die QS-Antibiotikadatenbank nachkommen. Landwirte, die QS mit der Meldung von Daten an die HIT-Datenbank beauftragen, können weiterhin über QS alle erforderlichen Daten übertragen lassen.
Derzeit klärt QS die technische Umsetzbarkeit der Übertragung von Nullmeldungen aus der QS-Antibiotikadatenbank an die HIT-Datenbank. Ziel ist es, auch hier einen doppelten Meldeaufwand für die Tierhalter zu vermeiden. Außerdem prüft QS die Möglichkeit für Geflügelhalter, zusätzlich zu den herdenbasierten Nullmeldungen auch Nullmeldungen auf Halbjahresbasis in der QS-Antibiotikadatenbank zu generieren, um diese auf Wunsch des Tierhalters an die HIT-Datenbank zu übertragen.