Mo, 06.12.2021
BVEI: Fertigprodukte sollen auf Erzeugungsketten ohne Kükentöten zurückgreifen
Ab 01.01.2022 greift das neue Gesetz zum Ausstieg aus dem Kükentöten. Die Umsetzung stellt die Branche vor große Herausforderungen. Henner Schönecke, Vorsitzender des Bundesverbandes Ei e.V. (BVEi) und ZDG-Vizepräsident, nimmt dabei alle Beteiligten in die Pflicht und spricht in seinem jüngsten Schreiben gezielt den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) an. Dieser müsse sich endlich auch bei Fertigprodukten ausschließlich zu Erzeugungsketten ohne Kükentöten bekennen: „Die deutsche Eierwirtschaft beweist seit vielen Jahren, dass sie verantwortlich für Mensch, Tier und Umwelt zu handeln bereit ist. Schon vor Jahren ist der Ausstieg aus der Käfighaltung und das Abschaffen des Schnabelkupierens proaktiv angegangen und freiwillig in der Praxis umgesetzt worden. Mit dem Ausstieg aus dem Töten von Eintagsküken nehmen die deutschen Brütereien nun erneut eine globale Vorreiterrolle in der professionellen Eiererzeugung ein. Als Vertreter des Lebensmitteleinzelhandels haben Sie sich mit dem Ausstieg aus dem Kükentöten dazu verpflichtet, ausschließlich Schaleneier aus Erzeugungsketten ohne Kükentöten zu vermarkten. Was es jetzt dringend braucht, ist eine Verpflichtung des Lebensmitteleinzelhandels – von Ihnen als verantwortungsvoller Unternehmer – auch bei Fertigprodukten ausschließlich auf Erzeugungsketten ohne Kükentöten zurückzugreifen und diese Produkte entsprechend zu kennzeichnen. Aus diesem Grund appelliere ich an dieser Stelle eindringlich an Sie, Ihre freiwillige Selbstverpflichtung über das gesamte Sortiment hinweg auszudehnen – inklusive verarbeitete Produkte.“
Gemeinsam gegen Tierseuchen