Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Mi, 01.12.2021

Tierschutztransportverordnung tritt ab 1. Januar 2021 in Kraft

Die am 25. Juni 2021 im Bundesrat beschlossene Verordnung zur Änderung der Tierschutztransportverordnung tritt ab dem 1. Januar in Kraft. Die Übergangsfrist für die Erhöhung des Mindestalters von Kälbern auf 28 Tage für die betroffenen Transporte beträgt ein Jahr und endet somit am 31. Dezember 2022. Die Frist, in der die Betriebe die notwendigen baulichen Voraussetzungen für eine längere Haltung (u. a. größerer Platzbedarf) schaffen müssen, ist aus Sicht des Landvolk Niedersachsen unzumutbar kurz. Sie reicht aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen (Dauer von Genehmigungsverfahren und Umbaumaßnahmen) nicht aus.

Das Landvolk Niedersachsen ist enttäuscht über den Beschluss, da sich offensichtlich wenig Gedanken über die verheerenden Folgen der Betroffenen gemacht wurde. Die zusätzlichen Kosten zur Haltung und Fütterung der Kälber, die Anschaffung der Iglus, die zusätzlich größere Maße haben müssen als für Kälber bis 2 Wochen, wurden nicht berücksichtigt und werden wohl kaum über dem Markt kompensiert. Auf die Betriebe werden laufende Mehrkosten und ein hohes Investitionsvolumen zukommen. Darüber hinaus ist die Übergangsfrist für die wenigsten Betriebe einzuhalten, da der Bau neuer betonierter Flächen, möglichst mit Überdachung notwendig ist.

Seit Juni wurden vom Landvolk, unter Einbeziehung von anderen berufsständischen Organisationen, viele intensive Gespräche mit dem verantwortlichen Landwirtschaftsministerium in Hannover geführt. Das ML Niedersachsen hat dem Landvolk zwar die Einreichung eines Änderungsantrags zu Verlängerung der Übergangsfrist zugesagt. Die dafür notwendige Mehrheit im Bundesrat ist aktuell jedoch noch nicht gesichert. Weitere politische Aktivitäten der Branche mit dem Ziel, die Verordnung rechtzeitig vor Ende 2022 anzupassen, sind geplant. Aber auch auf EU-Ebene kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Anforderungen an die Kälberhaltung und Kälbertransporte in wenigen Jahren neu geregelt werden. Das erschwert die Abwägung von Investitionen in den Betrieben z. B in die so genannten „Kälber-Iglus“ und sollte vor dem Investieren in die Kälberhaltung berücksichtigt werden.

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