Mi, 24.11.2021
Kein Verbandsklagerecht für PETA in Baden-Württemberg
Im März 2020 hatte der Stuttgarter Verwaltungsgerichtshof entschieden, PETA aufgrund der Zahl von nur sieben ordentlichen Mitgliedern nicht als verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation in Baden-Württemberg anzuerkennen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Daraufhin reichte PETA Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein, der diese nun zurückgewiesen hat. Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg rechtskräftig.