Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Mi, 24.11.2021

Kein Verbandsklagerecht für PETA in Baden-Württemberg

Im März 2020 hatte der Stuttgarter Verwaltungsgerichtshof entschieden, PETA aufgrund der Zahl von nur sieben ordentlichen Mitgliedern nicht als verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation in Baden-Württemberg anzuerkennen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Daraufhin reichte PETA Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein, der diese nun zurückgewiesen hat. Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg rechtskräftig.

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