Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Mo, 22.11.2021

Nachhaltigkeitsverordnung notifiziert

Die Kommission hat dem BMU am 15. November die eingereichten nationalen Verordnungen zur Umsetzung der RED II ohne Kommentare bestätigt. Die Bundesregierung plant, die Nachhaltigkeitsverordnungen am 24. November im Kabinett zu beschließen. Damit treten die beiden Verordnungen in der bei der EU eingereichten Version noch dieses Jahr in Kraft. Der Nachhaltigkeitsnachweis ist damit ab 1. Januar 2022 vergütungsrelevant. Betroffene Betreiber sollten also umgehend aktiv werden und die Zertifizierung angehen. Es gibt eine zusätzliche Ausnahmeregelung, die bis zum 30. Juni 2022 befristet ist. Zur Beantragung ist eine Eigenerklärung bei der BLE vorzulegen. Diese Eigenerklärung wird in Kürze von der BLE veröffentlicht. Um sowohl den Betreiber als auch den liefernden Landwirten den Einstieg in die Thematik zu erleichtern, haben der Fachverband Biogas und der DBV in den letzten Wochen gemeinsam eine Arbeitshilfe erstellt. Dieses Papier soll den Akteuren in der Branche helfen, die Hintergründe der Nachhaltigkeitszertifizierung zu verstehen und erfolgreich umzusetzen. Heruntergeladen werden kann die Liste hier. (Quelle: DBV)

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