Mi, 05.01.2022
Frankreich verbietet betäubungslose Ferkelkastration seit 1. Januar
In Frankreich ist die betäubungslose Ferkelkastration seit dem 1. Januar 2022 verboten. Sofern noch eine chirurgische Kastration durchgeführt wird, muss dieser – analog zu Deutschland – eine Betäubung vorausgehen, die nach entsprechender Schulung von den Tierhaltern durchgeführt werden darf. Darüber hinaus ist in Frankreich die Kastration auch mittels Lokalanästhesie erlaubt. Für die Schmerzausschaltung kann vorerst nur Lidocain (Injektion) verwendet werden. Ein weiteres Lokalanästhetikum ist Tri-Solfen als Gel, das derzeit in Belgien das Zulassungsverfahren durchläuft und nach dem Abschluss dann in Frankreich eine befristete Genehmigung erhalten soll. Frankreich ermöglicht somit, anders als Deutschland, den sog. „vierten Weg“, also die Kastration mit Lokalanästhesie.