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Di, 11.01.2022

Mindesttransportalter von Kälbern: Kabinett beschließt Bundesratsinitiative zur Verlängerung der Übergangsfrist

(Niedersächsische Landesregierung, Landvolk Niedersachsen) Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine Bundesratsinitiative beschlossen mit dem Ziel, die Übergangsfrist für das Heraufsetzen des Mindesttransportalters von Kälbern von einem auf drei Jahre zu verlängern. Grundlage ist die im Juni 2021 beschlossene Änderung der nationalen Tierschutztransportverordnung, die festlegt, dass das Mindesttransportalter von Kälbern mit einer Übergangsfrist von einem Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung von 14 Tagen auf 28 Tage heraufgesetzt wird. Die geänderte nationale Tierschutztransportverordnung ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

Hintergrund: Eine Umsetzung der geänderten rechtlichen Vorgaben beim Kälbertransport ist für viele Betriebe nicht in der genannten Übergangsfrist möglich – insbesondere, wenn genehmigungsbedürftige Bauvorhaben erforderlich sind. Die Tierhalter könnten bei einer einjährigen Übergangsfrist fast ausschließlich auf genehmigungsfreie Lösungen zurückgreifen. Mit einer längeren Übergangszeit wären dagegen auch genehmigungsbedürftige Lösungen umsetzbar. Mit einer auf drei Jahre verlängerten Übergangsfrist bestünde zusätzlich die Möglichkeit, Förderprogramme zur Unterstützung der Transformation einzurichten, um die Betriebe bei der Umsetzung der aus Tierschutzsicht wichtigen Anpassung zu unterstützen und Beratungskonzepte anzupassen.

Das Landvolk Niedersachsen hat von Beginn an den von Niedersachsen eingereichten Antrag zur Erhöhung des Mindesttransportalters mit der kurzen Übergangszeit scharf kritisiert. Dementsprechend erfreut zeigt sich Landvolk-Vizepräsident Manfred Tannen über die heute vom Landeskabinett beschlossene Initiative zur Verlängerung der Übergangsfrist. „Es gibt aber noch viele Unsicherheiten bezüglich der Finanzierung der laufenden Mehrkosten und der Baukosten für die zusätzlichen Stallplätze“, gibt Tannen zu bedenken. Außerdem bedeute der Beschluss einer Bundesratsinitiative des Landes noch keine garantierte Änderung der Tierschutztransportverordnung. Die dafür notwendige Mehrheit im Bundesrat sei aktuell nicht gesichert. Manfred Tannen ergänzt: „Wünschenswert ist eine Angleichung auf EU-Ebene, um weitere Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.“ Es sei fraglich, ob eine Übergangfrist von drei Jahren dafür ausreicht.

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