Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Rotenburg-Verden e.V.

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Meldungen aus dem Landesverband

Mi, 02.02.2022

Frankreich weitet Herkunftskennzeichnung aus

Bereits seit 2002 muss in Frankreich die Herkunft von Rindfleisch in der Gastronomie angegeben werden. Jetzt zieht das Land auch für die anderen Fleischarten nach. Ab dem 1. März 2022 gelten in Frankreich weitere Herkunftskennzeichnungen für Fleisch bei der Außer-Haus-Verpflegung. So müssen Kantinen und Restaurants angeben, wo das Fleisch herkommt und wo die Tiere geschlachtet wurden. Diese Vorschrift gilt für Schweinefleisch, Geflügelfleisch und Lammfleisch. Durch diese Regelung erhofft sich Frankreich eine Veränderung des Einkaufsverhaltens von Kantinen.

In Deutschland hatte der DBV gemeinsam mit anderen Verbänden bereits seit längerem neben einer verpflichtenden Haltungskennzeichnung auch eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung gefordert.

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